Bremertrans – Express Warensendung

BremerTrans versandexpress

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarung steht in mehreren Sprachen zur Verfügung. Bei Auslegungsfragen und Inkonsistenzen ist die deutsche Variante maßgeblich.

der BremerTrans GmbH
Industrie-Strasse 12
28199 Bremen

für den Versand von Sperrgut und palettierten Sendungen

Die Bedeutung des Expressversands für den schnellen Warentransport

Warum ist der Expressversand wichtig?

Der Expressversand spielt eine entscheidende Rolle bei der effizienten und schnellen Lieferung von Waren. In der heutigen globalisierten Wirtschaft, in der Unternehmen weltweit agieren, ist es von großer Bedeutung, dass Produkte und Güter rechtzeitig bei den Kunden ankommen. Der Expressversand ermöglicht es Unternehmen, diese Anforderungen zu erfüllen und bietet eine Vielzahl von Vorteilen.

Schnelle Lieferzeiten

Der Hauptvorteil des Expressversands liegt in den schnellen Lieferzeiten. Expressversand-Anbieter haben spezielle Infrastrukturen und Logistiksysteme aufgebaut, um sicherzustellen, dass Sendungen so schnell wie möglich ihr Ziel erreichen. Dies ist insbesondere in Branchen wie E-Commerce und Mode von entscheidender Bedeutung, in denen Kunden ihre Bestellungen so schnell wie möglich erhalten möchten.

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit

Expressversand-Dienstleister legen großen Wert auf Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Sie haben strenge Zeitpläne und Verfahren, um sicherzustellen, dass die Sendungen innerhalb der vereinbarten Zeitfenster geliefert werden. Dies schafft Vertrauen bei den Kunden und stärkt die Beziehung zwischen Unternehmen und ihren Kunden.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Der Expressversand bietet auch eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Kunden. Expressversand-Anbieter bieten verschiedene Versandoptionen an, wie Overnight-Lieferungen, Same-Day-Lieferungen oder Express-Lieferungen zu bestimmten Uhrzeiten. Dadurch können Unternehmen ihren Kunden maßgeschneiderte Lösungen bieten und ihre Lieferkette effizienter gestalten.

Wettbewerbsvorteil

Die Nutzung des Expressversands kann Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch die schnelle und zuverlässige Lieferung können Unternehmen ihre Kunden besser bedienen und deren Erwartungen übertreffen. Dies kann zu einer höheren Kundenzufriedenheit, einer verstärkten Kundenbindung und letztendlich zu einem Wachstum des Unternehmens führen.

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der BremerTransGmbH (im Folgenden BremerTrans) und ihren Auftraggebern (im Folgenden Kunde). Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sperrgut und palettierten Sendungen (im Folgenden Sendung(en) genannt) gemäß den Preisrechnern unter den Domains BremerTrans.de (im folgenden Übersicht Preis/Leistung).

Entgegenstehenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2

Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder diese AGB nichts Anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in Ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB über den Frachtvertrag. Die ADSp finden keine Anwendung bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne §13 BGB.

1.3

Es gelten ebenso die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

1.4

Sofern der Kunde als Auftraggeber einen Firmennamen angibt, wird davon ausgegangen, dass dieser nicht Verbraucher im Sinne §13 BGB ist.

2.1

In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt BremerTrans die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich und Norwegen.

2.2

Die Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. zu einem ausdrücklich vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitraum an der von dem Kunden benannten Adresse. Die Übernahme der Sendungen erfolgt „ab Bordsteinkante“, sofern nicht explizit anders durch BremerTrans bestätigt. Es wird nur jeweils ein Abhol- und ein Zustellversuch durchgeführt. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Übersicht Preis/Leistung.

2.3

entfällt

2.4

Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Kunde ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist (Ersatzzustellung).

Andere Personen im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers, durch schriftliche Vollmacht des Empfängers zur Entgegennahme berechtigte Dritte sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Kunde eine Benachrichtigungsmail mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.

2.5

BremerTrans ist, sofern die Sendung auf Ladehilfsmitteln (Palette, Gitterbox, etc.) übergeben wird nicht verpflichtet, diesen gegen Leerpaletten, Gitterboxen etc. beim Empfänger zu tauschen. Eine Rückführungsverpflichtung besteht seitens BremerTrans nicht, es sei denn eine solche wurde gesondert vereinbart und sowohl für die Übernahme des Tauschrisikos als auch für den Rücktransport eine gesonderte Vergütung vereinbart. § 812 BGB findet insofern keine Anwendung.

2.6

Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise abgeholt oder zugestellt werden gilt die Sendung als unzustellbar (z.B. Sendungsgewicht über 31kg, kein Hebebühnenfahrzeug gebucht und kein Lade- oder Entladehilfe vorhanden). Der Kunde wird hierüber durch BremerTrans telefonisch oder in Textform benachrichtigt. Der Kunde kann zusätzlich weitere Abhol- oder Zustellversuche beauftragen, die Kosten hierfür richten sich nach der Übersicht Preis/Leistung. Die vertraglich geschuldete Wartezeit für das Be- und Entladen oder aus sonstigen Gründen ist abweichend der Ziffer 11.2 ADSp 2017 auf insgesamt 60 Minuten begrenzt. Jede weitere angefangene Stunde wird dem Kunden mit € 30,- (zzgl. USt) in Rechnung gestellt.

2.7

Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adressierung, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand durch BremerTrans feststellen lässt, und Sendungen, deren Annahme verweigert wird sowie Sendungen, die nach Aufforderung nicht innerhalb des dort genannten Zeitraums an einer Systempartner-Filiale durch den Empfänger abgeholt werden.

2.8

Unzustellbare Sendungen werden von BremerTrans an den Kunden zurückbefördert. Verweigert der Kunde die Rücknahme, ist BremerTrans berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u. a. auch nach den gesetzlichen Bestimmungen zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Kunde nicht festgestellt werden, ist BremerTrans zur Ermittlung der Identität eines Kunden berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung die Identität eines Kunden oder Absenders festgestellt, holt BremerTrans entweder die Weisung des Kunden ein oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um Sendungen mit gefährlichem Inhalt handelt, auf Kosten des Kunden zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist BremerTrans berechtigt, auf Kosten des Kunden die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Kunde oder Absender festgestellt werden, darf BremerTrans die Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.

2.9

Sollte der Kunde den Transport stornieren, so ist BremerTrans berechtigt ein Drittel der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen (§288 Abs. 2 Nr. 2). Sollte das Fahrzeug bereits an der Ladestelle sein und es kommt zu Wartezeit, so ist BremerTrans berechtigt die Wartezeit entsprechend 2.6 zusätzlich zu dem einen Drittel der vereinbarten Fracht zu berechnen.

3.1

Ein Auftrag zur Beförderung (Antrag des Kunden auf Abschluss eines Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 2.2 durch Onlinebuchung unter BremerTrans.de, Beauftragung per E-Mail mit entsprechender Bestätigung durch BremerTrans (E-Mail Transportbestätigung) oder Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung.

3.2

Weisungen, die vom Kunden nach Übergabe einer Sendung erteilt worden sind, muss BremerTrans nicht beachten. Soweit BremerTrans dem Empfänger im Rahmen eigener Services die Möglichkeit einräumt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu bestimmen, geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über die Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits vor dem ersten Zustellversuch auf den Empfänger über. Im Übrigen finden die §§ 418 Abs.1 bis 5 und 419 HGB keine Anwendung.

3.3

Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in der Übersicht Preis/Leistung genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung (Ziffer 7c) und Kennzeichnung (Ziffer 7b), lehnt BremerTrans die Beförderung ab.

Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System der BremerTrans gelangt, ist BremerTrans berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Kunden zu erheben. Lehnt der Kunde die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist BremerTrans berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Kunden bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist BremerTrans berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von BremerTrans nachzuweisen.

3.4

BremerTrans ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Kunden zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Kunde die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist BremerTrans, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um eine Sendung, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.11 dieser AGB verstößt, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.

3.5

Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden nach Übergabe der Sendung(en) an BremerTrans ist ausgeschlossen.

3.6

Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. Ziffer 2.5. dieser AGB als durchgeführt.

3.7

Die Angebote von BremerTrans wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen.

3.8

Die Auslobung von Produkten und Dienstleistungen über die Internetseiten von BremerTrans stellt lediglich die Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum). Ein gegenseitiger Vertrag kommt erst durch die Zusendung einer gesonderten Annahmebestätigung per Mail durch BremerTrans zustande. BremerTrans behält sich vor, einen Vertragsschluss über die Internetseiten von BremerTrans ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte keine ausreichende Bonität (besser oder gleich „3,2“ bei Creditsafe bzw. besser oder gleich „Medium High Risk“ bei Coface) zur Zahlung auf Rechnung vorliegen, so ist BremerTrans berechtigt den Transport trotz Annahmebestätigung bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. BremerTrans wir den Kunden während seiner Geschäftszeiten (Mo-Fr 7-20 Uhr, außer gesetzliche Feiertage) innerhalb von 2 Stunden telefonisch oder in Textform in Kenntnis setzen.

3.9

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt der Kunde, dass er diese AGB und gegebenenfalls weitergehende genannten produktspezifische oder dienstleistungsspezifischen Anforderungen auf den Internetseiten von BremerTrans zur Kenntnis genommen hat.

4.1

BremerTrans befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Übersicht Preis/Leistung sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung (Ziffer 7c) und Kennzeichnung (Ziffer 7b) genügen und folgende Werte nicht übersteigen:

5.000,00 EUR je Sendung bei Verbrauchern im Sinne §13 BGB
45.000,00 EUR je Sendung bei allen anderen Kunden

4.2

Nicht angenommen werden:

4.2.1

Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen (sofern nicht explizit anders vereinbart, z.B. durch einen Gefahrguttransport),

4.2.2

Sendungen, deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen (sofern nicht explizit anders vereinbart, z.B. mit Regelungen über die Verzollung),

4.2.3

Sendungen mit unzureichender Verpackung, die insbesondere nicht den Regelungen zur Verpackung (Ziffer 7c) und Kennzeichnung (Ziffer 7b) genügen sowie Sendungen mit flüssigem Inhalt, soweit diese nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt sind,

4.2.4

Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Geld, Kredit- und Guthabenkarten (z. B. Telefonkarten) und andere gültige Zahlungsmittel,

4.2.5

Sendungen, die einer besonderen Behandlung bei einem Transport bedürfen (z. B. verderbliche oder schadensgeneigte Güter, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind; Hängerkonfektion) (sofern nicht explizit anders vereinbart, z.B. für temperaturgeführte Transporte),

4.2.6

Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,

4.2.7

Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,

4.2.8

Sendungen, bei denen die vom Kunden bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, weiterhin werden keine Insel- oder Berg-Abholungen/-Zustellungen vorgenommen,

4.2.9

Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung (Ziffer 7c) und Kennzeichnung (Ziffer 7b) von Sendungen entnommen werden.

4.2.10

Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin, oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.

4.2.11

Sendungen, die Umzugsgut/pers. Effekten im Sinne des § 451 HGB enthalten.

4.2.12

Briefsendungen im Sinne des Postgesetzes (nicht jedoch Kuriersendungen -> Jederzeitiger Zugriff auf die Einzelsendung möglich).

5.1

Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Übersicht Preis/Leistung.

5.2

Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist bei entsprechender Bonität innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei Zahlung über den Partner Paypal ist die Sendung im Voraus bezahlt. Abweichungen hiervon müssen explizit durch BremerTransin Textform vor Durchführung des Transports bestätig werden.

5.3

Etwaig anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben vereinnahmt BremerTrans beim Empfänger. Sofern der Empfänger diese nicht entrichtet, gilt dies als Annahmeverweigerung der Sendung.

5.4

entfällt

5.5

Bei nicht vollständiger Bezahlung durch den Kunden behält sich BremerTrans vor, die mit der Dienstleistung oder dem Produkt verbundene Leistung zu verweigern.

5.6

Bei forstgesetzter Nichtbezahlung der offenen Rechnungen behält sich BremerTrans die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts vor. Die dadurch enstehenden Rechtsverfolgungskosten (insbesondere Gerichtskosten, Kosten der Vollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc.) sind bei Inanspruchnahme durch den Kunden zu ersetzen.

Gegenüber Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unstreitigen, fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt davon unberührt.

7.1

Soweit in diesen AGB oder zwischen BremerTrans und dem Kunden nichts Anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet BremerTrans bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der ADSp jeweils neueste Fassung bzw. §§ 407ff HGB., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen zwingend nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.

7.2

BremerTrans haftet dem Kunden bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen.

7.3

Hat der Kunde eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) zur Beförderung übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Geeignetheit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten des Beförderers vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die besonderen Haftungsminderungs- bzw. Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR bleiben hiervon unberührt.

7.4

Der Kunde oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass die Sendung vollständig und unversehrt abgeliefert wurde.

7.5

Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet BremerTrans von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.

7.6

Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Kunde als Vertragspartner von BremerTrans unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen. § 421 Abs. 1 S. 2 HGB wird insoweit abbedungen.

7.7

Alle Ansprüche des Kunden verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Ansprüche aus deliktischer Haftung von BremerTrans gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.

7.8

Der Kunde haftet BremerTrans unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Kunden ein Verschulden trifft.

7.9

Sofern der Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Kunde BremerTrans die Kosten der Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zuzüglich angefallener Zusatzkosten zu ersetzen.

7.10

Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Transport und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.

7.11

BremerTrans ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf ungenügende Verpackung (Ziffer 7c) oder Kennzeichnung (Ziffer 7b) durch den Absender oder Kunden zurückzuführen ist. Es gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse (insbesondere § 426 f HGB, Art. 17 CMR).

7.12

BremerTrans haftet für Güterschäden aus Beförderungsverträgen von der Abholung bis zur Zustellung der Sendungen mit 8,33 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB, Art. 23 CMR). Auf Wunsch sowie schriftliche Anforderung seitens des Kunden kann die Haftung bei innerdeutschen Transporten auf bis zu 40 SZR/kg erhöht werden (Haftungskorridor gem. HGB).

7.13

Die Haftung für Lieferfristüberschreitungen ist bei nationalen (innerhalb Deutschlands) Güterbeförderungen auf das dreifache (§ 431 Abs. 3 HGB) sowie bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auf das einfach der Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR) beschränkt.

7.14

Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren gegangen oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, oder nach dem entwerteten Teil der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.

7.15

Eine Haftung für Schäden an Verpackung oder Lademitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Boxen oder Ähnliches, sollten diese nicht zusätzlich komplett verpackt gewesen sein.

7.16

BremerTrans haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigungen an Sendungen oder für Lieferfristüberschreitungen, die auf Umständen beruhen, die BremerTrans trotz größter Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

8.1

Alle persönlichen Daten werden von BremerTrans gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.

8.2

BremerTrans weist darauf hin, dass BremerTrans sich zur Erfüllung der obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist BremerTrans befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.

8.3

BremerTrans oder ihre Unterauftragnehmer setzen elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichern deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z. B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung, zu Nachweiszwecken.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie BremerTrans mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. über Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Musterformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosen, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt , zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück)

An BremerTrans GmbH
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am
Name des/der Verbraucher(s) (*)
Anschrift des/der Verbraucher(s) (*)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (*) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streiche

Jede zur Beförderung an BremerTrans übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Kunden. Die Anschrift muss so genau und deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen. Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein, wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen.

Die Anschrift muss von oben nach unten geordnet

den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung),
die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung),
den Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl und
bei grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten.

Der Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in deutlichem Abstand von den Zustellangaben in der untersten Zeile stehen. Der Bestimmungsort ist ohne Zusätze, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die Postleitzahl muss stets vollständig angegeben sein. Die Absenderangabe muss in ihrer Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift entsprechen. Die Absenderangabe darf die Deutlichkeit der Anschrift nicht beeinträchtigen. Zur Sicherheit sind die Anschrift und Absenderangaben zusätzlich auch innerhalb der Sendung zu hinterlegen.

11.1 Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Kunden nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.

11.2 Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

11.2.1

Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.

11.2.2

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.

11.2.3

Zum Verschließen der Sendungen sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.

11.2.4

Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

12.1

Für Verträge mit Kunden die nicht Verbraucher im Sinne §13 BGB sind gilt für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag der Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.

12.2

Auf Verträge mit BremerTrans ist deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (BremerTrans) anwendbar.

12.3

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01.06.2023